Mülltrennung auf den Friedhöfen der Gemeinde Driedorf
Biomüll/Grünschnitt: Diese Abfallart umfasst sämtliche Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün.
Stoffe, die zugelassen sind:
- Garten- und Parkabfälle
- Laub
- Ast- und Strauchschnitt
- Äste mit einem Durchmesser von weniger als 5 – 15 cm
- Friedhofsabfälle ( frei von nicht kompostierbaren Stoffen)
- Grasschnitt (nicht älter als 4 Tage)
Stoffe, die nicht zugelassen sind:
- Gekochte Obst- und Gemüseabfälle
- Speisereste
- Abfälle aus Tierhaltung
- Bauhölzer und Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz
- Äste/Baumstämme mit einem Durchmesser von 15 cm und mehr
Restmüll: Diese Abfallart umfasst sämtliche verwertbaren Stoffe und Verpackungen, die frei von schädlichen Restinhalten und / oder Chemischen Verunreinigungen sind.
Stoffe, die zugelassen sind:
- Verpackungsmaterialien jeglicher Art
- Styropor
- Hartkunststoffe
- Schrott und Metalle
- Textilien
- Holz (auch behandelt und beschichtet)
Stoffe, die nicht zugelassen sind:
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Kehricht, Stäube Asbest- und / oder Glasfaserabfälle
- Nassabfälle (Speisereste, überlagerte Lebensmittel)
- Garten- und Grünabfälle
- Sonderabfälle
- Kontaminierte Althölzer
- Leuchtmittel
- Elektrogeräte
- Flüssigkeiten
Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Regelungen zu halten!